Unsere Daten sind unser Eigentum

In einer Welt, in der unsere Daten immer häufiger gesammelt und verarbeitet werden ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Daten vor Missbrauch schützen.

Datenschutz

Datenschutz ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verantwortung. Schützen Sie Ihre Daten und die Daten Ihrer Kunden.

IT Sicherheit

IT-Sicherheit ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Unternehmenskultur. Schaffen Sie eine sichere IT-Kultur in Ihrem Unternehmen.

HinSchG

Der Schutz von Whistleblowern ist wichtig für eine faire und gerechte Gesellschaft. Helfen Sie dabei, Missstände aufzudecken.

Medienkompetenz

Medienkompetenz ist der Schlüssel zur digitalen Welt. Verbessern Sie die Kommunikation mit Kunden und somit das Vertrauen in Ihre Marke oder Dienstleistung.

Andreas Schönbucher

Erfolg In Drei Schritten

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter bin ich der Ausgangspunkt eines kontinuierlichen Kreislaufs. Dieser geschlossene Kreislauf aus Beratung, Kontrolle und Schulung ist ein effektives Instrument zur Verbesserung der Leistung und Qualität Ihrer Datenschutzorganisation.

Beratung

  • Analyse der Ausgangssituation
  • Entwicklung von Lösungsansätzen
  • Unterstützung bei der Umsetzung

Kontrolle

  • Messung von Fortschritt
  • Identifizierung von Abweichungen
  • Einleitung von Korrekturmaßnahmen

Schulung

  • Vermittlung von Wissen und Kompetenzen
  • Verbesserung von Leistung und Qualität
  • Präsenzschulung und E-Learning

Porträt von Andreas Schönbucher. Externer Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit im Saarland.
Datenschutzberatung und schnelle Hilfe bei Datenschutzvorfällen sind Kerntätigkeiten eines externen DSB.

Chancen des Datenschutzes im digitalen Zeitalter

Mein Ziel

In einer Welt, in der unsere Daten immer häufiger gesammelt und verarbeitet werden, ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Daten vor Missbrauch schützen. Aus diesem Grund habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, die rechtlichen Aspekte aus DSGVO und BDSG mit den praktischen Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt in Einklang zu bringen.

Mein Ziel ist es, dass Ihre Mitarbeiter und Kunden jederzeit Vertrauen in die Sicherheit in die von Ihnen als Unternehmen verarbeiteten Daten besitzen. So verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, den in unserer digitalen Zeit nur wenige Unternehmen in Deutschland besitzen.

FAQ

Häufige Fragen

  • Wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen. Hierzu zählen auch Praktikanten, Studenten und Teilzeitkräfte.

  • Ebenso benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten wenn Sie in Ihrer Kerntätigkeit, unabhängig der Mitarbeiterzahl, eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Verarbeitung von personenbezogenen Daten durchführen.
  • Fachkompetenz und Erfahrung: Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt sowohl über die Fachkompetenz als auch Erfahrung im Datenschutz um gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung der datenschutzrechtlichen Fragen zu klären. Zudem kann der externe Datenschutzbeauftragte frühzeitig auf rechtliche Änderungen bei Datenschutzgesetzen hinweisen.

  • Unabhängig und Neutral: Durch meine Stellung als externe Datenschutzbeauftragter agiere ich unabhängig von Ihren betrieblichen Interessen. Sie, Ihre Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner können daher jederzeit eine neutrale und objektive Beratung und Unterstützung erwarten.
  • Arbeitgeber mit mehr als 249 Mitarbeiter müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) bereits seit dem  02.07. 2023 erfüllt haben.

  • Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern galt noch eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 zur Implementierung einer Meldestellt.

  • Gemeinden und Kommunen mit einer Zahl von mehr als 10.000 Einwohnern müssen ebenfalls eine Meldestelle implementieren.

  • Auch Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistung und Versicherungen müssen bereits ab nur einem Mitarbeiter eine interne Meldestelle einrichten.

Die interne Meldestelle kann in Form einer eigenen Abteilung, eines Ausschusses oder einem Mitarbeitereingerichtet werden. Die Meldestelle muss unabhängig und weisungsfrei sein. Sie muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Hinweise zu prüfen und zu bearbeiten. Der Schutz der Identität der Hinweisgeber ist ein zentraler Bestandteil des Hinweisgeberschutzgesetzes. Unternehmen und Organisationen müssen angemessene Maßnahmen treffen, um die Identität der Hinweisgeber zu schützen.

Externer DSB als Ombudsmann: Da die Schulung der Mitarbeiter und das Einrichten einer datenschutzkonformen Meldestelle wiederum mit Zeit und Kosten verbunden ist, kann der Betrieb und die Verwaltung einer Meldestelle auch vom externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Als neutraler Ombudsmann fungiere ich sowohl für Hinweisgeber als auch für die von mir betreuten Unternehmen/Organisationen als Schnittstelle bei der Bearbeitung von eingehenden Meldungen.

  • Viren, Trojaner und andere Malware: Diese Schadprogramme können personenbezogene Daten und auch Unternehmensdaten stehlen, Systeme beschädigen, verschlüsseln, oder gar komplett übernehmen.

  • Phishing-Angriffe: Dabei versuchen Angreifer, Ihre Mitarbeiter mit gefälschten E-Mails oder Webseiten dahingehend zu manipulieren, persönliche Daten, Firmendaten oder Zugangsdaten preiszugeben.

  • Social Engineering: Hierbei versuchen Angreifer, Ihre Mitarbeiter durch Manipulation oder Betrug zu täuschen und so an private oder unternehmensrelevante Daten zu gelangen.
kontakt

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Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:

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Saarbrücker Straße 7, 66399 Ommersheim

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